Sarah Meixner

von am 25. August 2010

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E-Commerce: Damit aus Shopping-Lust kein Shopping-Frust wird

Schneller, günstiger, einfach besser: Online-Shopping. © Thorben Wengert / PIXELIO www.pixelio.de

Inzwischen sind sie in der Mehrheit: Sechs von zehn Deutschen kaufen im Internet ein. Der Online-Handel floriert, denn schließlich gibt es im WWW kaum etwas, das es nicht gibt. Zum Vergleich: Ende 2008 hatte erst jeder zweite E-Commerce-Erfahrung. Inzwischen ist es aber auch in den Köpfen der meisten Bürger angekommen, dass es erstens bequem ist, online  am heimischen PC oder Notebook einzukaufen, zweitens die Preise meistens (viel) niedriger als im stationären Handel sind und drittens die Rückgaberechte so verbraucherfreundlich sind (bestes Beispiel dazu ist der Versandhandelsriese Amazon), dass sich viele Ladengeschäfte mehr als nur eine Scheibe davon abschneiden könnten.

Doch wo viel Licht ist auch manch Schatten: Denn genauso wie der Internet-Handel blüht, wächst auch die Abzocke. Im Moment sehr beliebt bei den Cyber-Kriminellen ist es laut Branchenverband Bitkom, Nutzer mit vermeintlichen Gratis-Inhalten zu locken – und im nächsten Schritt dreist abzuzocken. Denn wie so oft lauert die Crux im Kleingedruckten, oft in Form äußerst kostenintensiver Abonnements. Derart betrügerische Websites tauchen im unterschiedlichsten Gewand auf: Unterhaltung, zum Beispiel Soduko-Rätsel, Tipps etwa für Tierfreunde oder gar 0-Euro-Produkten wie etwa Gratis-Software.

Schützen kann man sich dennoch recht gut vor den Betrügern: Zuallererst den gesunden Menschenverstand anschalten und mal einen ausführlicheren Blick auf das Kleingedruckte werfen. Außerdem vorsichtig mit persönlichen Daten sein: In Zeiten, wo  Freund und Feind dank der zahlreichen Social Networks und ihrer manchmal etwas unreflektierten Nutzer schnell und einfach an Emailadressen, Handynummern, persönliche Vorlieben und gar die Information zum Beziehungsstatus kommen, siegen immer noch Vernunft und Vorsicht.

Also Vorsicht, wenn für kostenlose Web-Inhalte oder -Dienstleistungen auf einmal Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse und am besten noch die Bankverbindung sowie Kreditkartendaten angegeben werden sollen. Dann ist das vermeintliche Gratisangebot nämlich nur eines: ganz sicher unseriös. Grundsätzlich auch immer auf ein vollständiges Impressum mit kompletter Anschrift und Nennung der Unternehmensvertreter achten, Emailadresse und Telefonnummer für Rückfragen gehören zusätzlich zu einer seriösen Homepage. Wenn auch das fehlt, Finger weg und weitersurfen.

Notebook an und auf geht's zur virtuellen Shopping-Tour. (Quelle: PC-spezialist)

Sollte man dennoch einmal in die Falle tappen, ist ebenfalls noch nicht aller Tage Abend. Denn verlangt der Anbieter tatsächlich Geld, muss er zunächst einen Vertragsabschluss nachweisen. Und der ist nur rechtsgültig, wenn der Kunde über alle Bedingungen des Angebots informiert ist und diese bewusst akzeptiert hat. Was in den Fällen der doch Nicht-Gratisangebote schwer sein könnte. Für den Betrüger. Und falls dieser schnell mit Anwalt, Inkasso und Gerichtsverfahren droht, Ruhe bewahren und auf keinen Fall zahlen. Denn hier bellt der Hund nur und weiß eigentlich ganz genau, dass er vor Gericht keine Chance hat – und genau deshalb von Beginn an die Einschüchertungs- und Drohtaktik fährt. Auf die so manch verunsicherter Nutzer leider noch immer herein fällt.

Ist es erst einmal so weit, gibt es Musterbriefe und Unterstützung beispielsweise bei der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen. Ausfüllen und am besten per Einschreiben ohne persönliche Daten zurück an die Betrüger schicken. Auch gut zu wissen: Das Widerrufsrecht bleibt bei Abo-Fallen über die ansonsten gültige 14-Tages-Frist hinweg bestehen. Also kein Grund zur Panik. Und immer schön das Kleingedruckte lesen.

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