Nadin Stoye

von am 31. August 2010

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Was passiert nach dem Leben mit dem digitialen Leben?

Viele von uns sind Mitglied in mindestens einem der vielen Social Networks, wie Facebook, Xing, LinkedIn, StudiVZ, MySpace,  Twitter usw. Sich mit Freunden und Gleichgesinnten am Computer austauschen ist etwas, das mehr und mehr zu unserem Alltag gehört. Neben Unternehmen, die diese Dienste für Marketingaktivitäten benutzen, sind natürlich auch viele Privatpersonen unterwegs. Diese nutzen die vielen Angebote, wie Spiele, Preisnachlässe, Chats usw.

Zu unserem Leben gehört (leider) auch, dass es irgendwann einmal vorüber ist. Vor einigen Tagen hab ich mir hier die Frage gestellt, was passiert eigentlich wenn es denjenigen, der diese digitale Identität eingerichtet hat nicht mehr gibt? Geht das online Leben dann trotzdem weiter oder wird es automatisch beendet?

by Martin Büdenbender / pixelio.de

Mitgliedschaften in Social Networks sind in erster Linie ganz normale Verträge

Generell ist es so, dass zur Teilnahme in Social Networks Nutzungsbedingungen akzeptiert werden müssen  und so zwischen dem Nutzer und der Plattform ein Vertrag zustande kommt, bei dem es auch Kündigungsfristen gibt, in sofern nicht ein Abonnement über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, das dann abläuft und sich nicht automatisch weiter verlängert.

Facebook handelt würdig. Laut Medienberichten, wird nach der Bekanntgabe des Todes (sowie der Einreichung von Unterlagen wie der Sterbeurkunde usw.) das betroffene Profil auf einen „Gedenkstatus“ gesetzt. Zu diesem Profl haben dann nur Freunde und Angehörige Zugriff. Der Verstorbene wird außerdem von allen Gruppen, bei denen er oder sie Mitglied war, abgemeldet. Auf ausdrücklichen Wunsch jedoch kann das Profil dann auch ganz gelöscht werden.

Moderne Nachlasspflege

Nach dem Verlust eines Angehörigen oder eines anderen lieben Menschen, stehen deshalb nicht selten die Hinterbliebenen vor einem großen Fragezeichen. Welche Social Networks hat er oder sie benutzt? Wie lauten die Passwörter? Wie komme ich daran, diese Accounts gegebenenfalls zu löschen? Keine einfachen Fragen, wie sich herausstellt.

Bei meiner Recherche im Netz bin ich auf einen Artikel aufmerksam geworden, in dem zudem auch Zitate von Betroffenen eingefügt worden sind. In diesem Artikel des Magazins „der Freitag“ – „User tot – Account lebt“ wird auf den mangelnden Informationsstand in der Bevölkerung aufmerksam gemacht.

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Beispiel aus dem Artikel „User tot – Account lebt“

„Tom Steward zum Beispiel war bis zu seinem Tod im November 2007 aktives E-Bay-Mitglied. Sein Sohn Darren nimmt an, dass auf dem PayPal-Konto seines Vaters möglicherweise bis zu 1.100 Euro liegen. Nur kommt er nicht dran: Sein Vater hat weder ein Testament hinterlassen, noch in irgendeiner Weise angedeutet, wie sein Passwort lauten könnte.

PayPal weigert sich

In der Hoffnung, eventuelle Gelder von dem Konto abheben zu können, wandte Stuart sich im März diesen Jahres per E-Mail an das Unternehmen. Doch “alles was zurückkam, war eine automatisierte Antwortnachricht. Also rief ich die Kundendienstabteilung an und wurde irgendwann auch zu jemandem durchgestellt. Der verlangte ein Anwaltsschreiben, das mich als Nachlassverwalter ausweisen sollte. Ich sagte ihm, dass mir das nicht möglich sei, weil es kein Testament gebe. Daraufhin erwiderte er im Grunde, dies sei nun mal ihre Firmenpolitik, „ berichtet Stuart.“

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Viele können nicht einmal zu Lebzeiten genau einschätzen, wie Sie vertrauensvoll mit ihren Daten umgehen sollen, da ist es fraglich, ob sie dann für den Fall des Ablebens Vorkehrungen getroffen haben.

Wichtig: Bestimmen Sie also rechtzeitig, was mit Ihren Daten, Accounts und Passwörtern passieren soll. Entweder in einem Testament oder wenigstens in einem gut durchdachten Schreiben mit allen, für die Angehörigen, wichtigen Zugangsdaten.

Auch für Rechtsanwälte ist die Klärung des Sachverhaltes nicht immer ganz einfach. Denn eines ist klar, die Generation die jetzt mit dieser modernen Technik bzw. Vernetzung arbeitet ist mitunter noch so jung, dass diese keinen Gedanken an den Tod verschwenden wollen.

Nachricht an Angehörige nach dem eigenen Ableben – Gruselig oder doch irgendwie sinnvoll?

Inzwischen hat sich auch hier eine „Marktlücke“ aufgetan. So kann man zum Beispiel bei LastPost Freunden, Verwandten oder wem auch immer einen letzten Gruß senden. Dies ist möglich, direkt nach dem Ablegen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier dürfen wichtige Nachrichten und Fotos gesandt werden.

Andere Unternerhmen, widerum haben sich hier eher mit der Passwortsicherung als solches befasst und bieten einen umfangreichen Schutz der vormals genutzten Passwörter. Man kann dann vorher entscheiden, wer nach dem Tod diese sensiblen Daten erhalten soll.  So bieten beispielsweise Legacy Locker oder Assest Lock solch einen Datensicherungsservice für registrierte Nutzer an.

Sichern Sie sich also rechtzeitig ab auf die für Sie richtige Weise.

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