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von am 17. September 2010

Ein Kommentar | Aktuelles, Web

Eine zweite Chance: Digitale Präsenz mit Verfallsdatum

Das Internet ist eine feine Sache - und damit das so bleibt, allzu Persönliches einfach mal für sich behalten. (© Angela Parszyk / PIXELIO www.pixelio.de)

Noch einmal neu anfangen – das wünschen sich inzwischen viele Internet-User, die für einen Neustart im Netz einiges geben würden. Galt bisher der Grundsatz „Das Internet vergisst nie“, besteht jetzt ein Fünkchen Hoffnung, das peinliche Party-Sauf-Fotos mit halb entblößtem Oberkörper oder unrühmliche Kommentare und Veröffentlichungen doch noch ihren Weg ins digitale Nirgendwo finden. Und man sich nicht von vorherein mit Jugendsünden oder sonstigen undurchdachten Aktionen bei Personalern und potenziellen Arbeitgebern und Partnern ins Aus schießt. Bisher aber durchforsten Suchmaschinenriesen wie Google und Bing kontinuerlich das WWW und finden dabei auch immer wieder Fotos und Beiträge, die der User längst zu löschen geglaubt hat. Schließlich gibt es keinen Weg, dem Missbrauch der Daten durch Dritte vorzubeugen: Andere Personen können Bilder kopieren, speichern und bearbeiten und in einem anderem Kontext wieder ins Netz stellen, ohne dass der Urheber davon erfährt.

Google-Chef Eric Schmidt meinte vor kurzem, Menschen sollten das Recht bekommen, bei Erwachsenwerden bzw. Volljährigkeit ihre Namen zu ändern, um ihre digitale Vergangenheit loszuwerden. Die immer wieder aufkommenden Diskussionen und realen Fälle von Personen, die unter ihrer digitalen Vergangenheit wirklich leiden, würden sich darüber eventuell sogar freuen. Weniger radikal, aber extrem viel versprechend scheint im Gegensatz dazu der Ansatz von Professor Michael Backes, Spezialist für Kryptografie und Computersicherheit an der Universität des Saarlandes, der da lautet: eine automatische Verfallsfrist für digitale Inhalte. Sie soll verhindern, dass Daten automatisch gespeichert werden. In der Praxis sähe das so aus: Bevor Nutzer etwas im Internet veröffentlichen, verschlüsselt ein System die Daten. Will sie jemand ansehen, muss er den passenden Schlüssel anfordern. Dieser soll auf Servern vertrauenswürdiger Organisationen abgelegt werden. Wenn die vorgesehene Frist abläuft, zieht das System die Schlüssel aus dem Verkehr.

Konkret bedeutet das: Bilder, Texte und alle anderen eigenen Veröffentlichungen via PC, Notebook oder sonstigem Medium können von Beginn an mit einer limitierten Lebensdauer versehen werden. Laut Backes und seinem Team ist das System für Nutzer einfach bedienbar und nur mit geringem Aufwand verbunden. Lediglich ein kleines Add-on für den Browser sei nötig. Die Ver- und Entschlüsselung der Daten läuft geräuschlos und ohne weiteren Aufwand für den User im Hintergrund. Die verschlüsselten Daten ließen sich, so jedenfalls meinen die Experten, ohne Probleme in Websites und soziale Netzwerke integrieren: Nutzer laden beispielsweise wie gewohnt eine Bilddatei hoch, dabei ist das Foto ohne den dazugehörigen Schlüssel verrauscht, unkenntlich und damit unbrauchbar. Statt des eigentlichen Textes erscheint Kauderwelsch, auch nicht gerade reizvoll. Und an den Schlüssel gelangt nur, wer ein Captcha löst. Es besteht aus einer in eine Grafik eingebetteten, verzerrt dargestellten Zahlen- und/oder Buchstabenkombination. Das menschliche Auge kann sie erkennen, ein Computer hingegen nicht. Ist das Verfallsdatum erst einmal abgelaufen, verschwindet der Schlüssel komplett, und die Daten bleiben für alle Ewigkeit unkenntlich – und damit nicht sichtbar und nachvollziehbar.

Wer all diesem Ärger von vornherein aus dem Weg gehen will, sollte allzu Persönliches einfach nicht online publik machen. Egal, wie lustig das Party-Bild vom letzten Mallorca-Urlaub aus dem Megapark auch sein mag

Damit macht das Arbeiten und Surfen richtig Spaß: der neue All-in-One von Dell. (Quelle: PC-Spezialist)

– die Weltöffentlichlichkeit, die im Internet nun mal aus Freund und Feind besteht, geht es einfach nichts an. Reißen aber doch einmal alle Stricke und die Jobsuche gerät gefährlich ins Straucheln, dann gibt es immer noch das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Laut Medienberichten soll ein Arbeitgeber in Zukunft keine Daten aus sozialen Online- Netzwerken wie Facebook, StudiVZ und Konsorten erheben dürfen, um sich über den Kandidaten und potenziellen neuen Mitarbeiter zu informieren. Eine Ausnahme aber soll für Internetdienste existieren, die der Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen, wie es beispielsweise Xing oder LinkedIn tun.

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