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von am 30. November 2010

Ein Kommentar | Hardware, Produkte, Web

Mehr Rechte für Online-Shopper

Online-Shopping immer beliebter - und immer kundenfreundlicher. © Thorben Wengert / PIXELIO www.pixelio.de

Gute Nachrichten für alle E-Commerce-Jünger: Deutschlands juristische Hochinstanz, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, hat Internetkäufern den Rücken gestärkt. Und zwar insofern, als dass Anbieter ab sofort ihre Waren selbst dann zurück nehmen und den Kaufbetrag erstatten müssen, wenn die Ware durch Ausprobieren inzwischen „wertlos“ ist.

Stein des Anstoßes war der Kauf bzw. die Rückgabe eines Wasserbetts, welches – wirft man einen genauen Blick in die AGBs des Verkäufers – mit dem ersten Befüllen bereits enorm an Verkaufswert verliert (Aktenzeichen: VIII ZR 337/09). Der Kläger aber gab das neue Bett nach drei Tagen Probe zurück, da seine Partnerin sich darauf nicht wohl fühlte. Was durchaus passieren kann, wenn man ein solch spezielles Bett vorher nicht ausgiebig testet. Der Verkäufer erstattete jedoch nicht den vollen Kaufpreis von 1.265 Euro, sondern nur 258 Euro für die Heizung und verwies auf den bereits erwähnten Zusatz bei der so genannten Widerrufsbelehrung. Den wiederum hielten die Richter aber für nichtig und beriefen sich auf das Widerrufsrecht: Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, das Bett zu testen. Wenn er es im Internet kaufe, bleibe ihm nichts anderes übrig, als es zu füllen – im Unterschied zum Kauf im Laden, wo er auf Ausstellungsstücken probeliegen könne. Das Risiko der Rückgabe müsse der Anbieter tragen. Mit dem Urteil wird der Verkauf von Wasserbetten im Internet deutlich erschwert, was aber wohl nur für einen Bruchteil der Bevölkerung interessant ist.

Das Asus Eee 1008P in Pink: nicht nur ein Hingucker, sondern mit gerade mal 1,1 Kilogramm ein Leichtgewicht mit 10 Stunden Akkulaufzeit. (Quelle: PC-Spezialist)

Für weniger außergewöhnliche Online-Einkäufe wie beispielsweise Hardware und Software gelten bei Rückgabe auch immer die Bestimmungen der AGBs des jeweiligen Händlers: Bei PC-Spezialist können Verbraucher beispielsweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware einen Widerruf des Kaufvertrags ohne Angabe von Gründen erklären – sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass das neue Laptop oder pretty-in-pink-Netbook von Asus nicht gefällt. Und tritt ein Garantie- oder Gewährleistungsfall ein, dann profitieren Kunden von einem ganz speziellen Service: PC-Spezialist übernimmt auf Wunsch nämlich die Abwicklung mit dem Hersteller.

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Ein Kommentar zu “Mehr Rechte für Online-Shopper”

  1. avatar Jürgen sagt:
    Das sind doch gute Nachrichten für den Endverbraucher. Wurde ja auch Zeit, dass solche speziellen Wasserbett-Fälle abgesichert werden.

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